- Thema
- Erbschaft
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Eine geerbte Immobilie bringt Verantwortung in einer ohnehin belastenden Zeit: Unterlagen, Fristen, Entscheidungen — oft gemeinsam mit anderen Erben. Dieser Ratgeber sortiert die wichtigsten Schritte.
Erste Schritte nach dem Erbfall
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick: Gibt es ein Testament? Wer gehört zur Erbengemeinschaft? Läuft noch eine Finanzierung auf der Immobilie? Wichtig zu wissen: Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen — bei überschuldetem Nachlass zählt jeder Tag.
Erbschein, Grundbuch und Unterlagen
Für die meisten Schritte brauchen Sie einen Erbschein (Nachlassgericht) oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Damit wird das Grundbuch berichtigt — innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei. Sammeln Sie parallel die Objektunterlagen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Versicherungen.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Die drei Optionen im ehrlichen Vergleich:
- Selbst nutzen: emotional oft naheliegend — rechnen Sie Sanierungsbedarf und laufende Kosten realistisch.
- Vermieten: laufende Einnahmen, aber auch Verwaltungsaufwand, Instandhaltung und Mietrecht.
- Verkaufen: klare Lösung, besonders bei Erbengemeinschaften oder weiter Entfernung zum Objekt.
Erbengemeinschaft: gemeinsam entscheiden
Mehrere Erben müssen gemeinsam handeln — hier entstehen die meisten Konflikte. Eine neutrale, marktnahe Bewertung schafft eine gemeinsame Zahlenbasis, auf der sich fair entscheiden lässt: auszahlen, vermieten oder verkaufen. Wir moderieren solche Verkäufe diskret und sachlich.
Steuern und Fristen im Blick behalten
Das Erbe muss dem Finanzamt in der Regel innerhalb von drei Monaten angezeigt werden; für Erbschaftssteuer gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — für die Immobilienfragen sind wir da, für Steuerfragen empfehlen wir den Steuerberater.