Energieausweis
Der Energieausweis — Pflicht, bevor Sie verkaufen oder vermieten.
Ohne gültigen Energieausweis darf eine Immobilie weder inseriert noch besichtigt werden. Wir kümmern uns im Zuge der Vermarktung um den richtigen Ausweis — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wann der Energieausweis Pflicht ist
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor: Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen — unaufgefordert, spätestens bei der Besichtigung. Nach Vertragsabschluss wird der Ausweis an Käufer oder Mieter übergeben.
Schon in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Kennwerte stehen: Art des Ausweises, Endenergie-Kennwert, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und — sofern vorhanden — die Effizienzklasse. Fehlt der Ausweis oder fehlen die Pflichtangaben, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen, etwa für denkmalgeschützte Gebäude — ob eine davon auf Ihre Immobilie zutrifft, klären wir vorab.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Verbrauchsausweis
Basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist schneller und günstiger zu erstellen, hängt aber vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner ab.
Bedarfsausweis
Basiert auf einer technischen Analyse von Gebäudehülle, Fenstern und Heizung — unabhängig vom Nutzerverhalten und damit aussagekräftiger. Für ältere, unsanierte Häuser mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 ist er gesetzlich vorgeschrieben.
Ob Sie den Energieausweis fürs Haus oder für die Wohnung brauchen, prüfen wir anhand von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand. Die Energieausweis-Kosten klären wir, bevor Sie den Energieausweis beantragen — meist übernehmen wir das komplett im Zuge der Vermarktung.

Echtheit erkennen: Jeder Energieausweis trägt eine Registriernummer, die der Aussteller bei der offiziellen GEG-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) beantragt — der zentralen Stelle, die alle Energieausweise in Deutschland registriert.
So kümmern wir uns darum
1 — Unterlagen zusammenstellen
Wir sichten mit Ihnen Baujahr, Wohnfläche, Heizungsdaten und Verbrauchsabrechnungen und stellen alles zusammen, was der Aussteller braucht.
2 — Erstellung durch zertifizierte Aussteller
Der Ausweis wird von ausstellungsberechtigten Fachleuten erstellt; falls eine Vor-Ort-Aufnahme nötig ist, koordinieren wir den Termin.
3 — Rechtzeitig vor Vermarktungsstart
Der fertige Ausweis liegt vor, bevor Ihre Immobilie inseriert wird — die Kennwerte übernehmen wir korrekt in Exposé und Anzeige. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Antworten zu Kosten, Gültigkeit und Pflicht — verständlich zusammengefasst.
Was kostet ein Energieausweis?
Das hängt von der Ausweisart und der Immobilie ab — ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Analyse. Im Rahmen eines Vermarktungsauftrags besprechen wir die Kosten vorab transparent.
Mein alter Ausweis liegt noch vor — reicht der?
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Ist Ihrer noch gültig und die Immobilie seither nicht wesentlich verändert, kann er weiter verwendet werden — wir prüfen das kurz mit Ihnen.
Kann ich ohne Energieausweis verkaufen?
Nein. Die Vorlagepflicht gilt bereits bei der Besichtigung, die Kennwerte gehören schon in die Anzeige. Deshalb organisieren wir den Ausweis als festen Teil der Verkaufsvorbereitung — bevor die Vermarktung startet.
Wir kümmern uns um Ihren Energieausweis.
Wir melden uns persönlich, klären welcher Ausweis nötig ist und organisieren die Erstellung — als Teil einer sauberen Verkaufsvorbereitung.