Empfehlung mit Vertrauen

Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?

Mit Ihrem Tipp bringen Sie Eigentümer und einen persönlichen Ansprechpartner zusammen. Kommt daraus ein Vermittlungsauftrag zustande, bedanken wir uns mit einer vorab vereinbarten Tippgeber-Prämie.

So einfach geben Sie einen Tipp weiter

Eine kurze Nachricht genügt. Alles Weitere besprechen wir persönlich und nur mit dem Einverständnis der empfohlenen Person.

Tipp melden

Sie nennen uns die Person und eine Kontaktmöglichkeit – nachdem sie der Weitergabe zugestimmt hat.

Rahmen vorab klären

Wir prüfen, ob der Tipp neu ist, und halten Höhe sowie Bedingungen der Prämie transparent fest.

Kontakt und Vermittlung

Wir beraten unverbindlich. Kommt der vereinbarte Vermittlungserfolg zustande, wird die festgelegte Prämie ausgezahlt.

Wann ist eine Empfehlung ein Tipp?

Wichtig ist, dass wir den Kontakt noch nicht kennen und die empfohlene Person mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden ist.

Erst klären, dann weitergeben

Melden Sie sich im Zweifel zuerst ohne personenbezogene Daten. Wir besprechen kurz, welche Angaben nötig sind und ob der Kontakt bereits bekannt ist.

So funktioniert die Tippgeberprovision

Die Tippgeberprovision — bei uns eine vorab vereinbarte Prämie — wird mit Höhe, Voraussetzungen und Auszahlungszeitpunkt vor der Kontaktaufnahme schriftlich festgehalten. So wissen beide Seiten von Beginn an, was gilt.

Eine Prämie entsteht nur, wenn die vorab festgehaltenen Bedingungen erfüllt sind. Gibt es keinen passenden Auftrag oder kommt keine erfolgreiche Vermittlung zustande, entstehen Ihnen daraus keine Kosten.

Vertraulich und nur mit Einverständnis

Ein Immobilienverkauf ist persönlich. Deshalb sprechen wir diskret mit der empfohlenen Person und verwenden ihre Angaben nur für die gewünschte Kontaktaufnahme.

Bitte geben Sie Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erst weiter, wenn die Person ausdrücklich zugestimmt hat. Alternativ kann sie sich direkt bei uns melden und Ihren Namen als Tippgeber nennen.

Häufige Fragen für Tippgeber

Muss die empfohlene Person von meinem Tipp wissen?

Ja. Kontaktdaten dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis weitergegeben werden. Sie können uns zunächst auch ohne personenbezogene Daten anrufen.

Kann ich vorab prüfen, ob mein Tipp neu ist?

Ja. Melden Sie sich kurz bei uns, bevor Sie Daten übermitteln. Wir klären vertraulich, ob der Kontakt bereits bekannt ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Die genaue Höhe hängt vom vermittelten Auftrag ab. Wir vereinbaren Betrag und Bedingungen schriftlich, bevor wir den Kontakt aufnehmen.

Was passiert, wenn kein Auftrag zustande kommt?

Dann wird keine Prämie fällig. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.

Brauche ich einen Tippgebervertrag?

Eine kurze schriftliche Vereinbarung genügt. Sie hält fest, wer den Tipp gegeben hat, wie hoch die Tippgeberprovision ist und wann sie ausgezahlt wird. Genau das klären wir vor der Kontaktaufnahme — so sind beide Seiten abgesichert.

Muss ich die Tippgeberprovision versteuern?

Gelegentliche Tippgeberprovisionen zählen in der Regel zu den sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG). Bleiben sie unter 256 Euro im Kalenderjahr, sind sie steuerfrei; ab dieser Freigrenze ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.

Ihren Tipp können Sie vertraulich und unkompliziert melden.

Wir melden uns persönlich und klären mit Ihnen zuerst die Bedingungen, bevor Kontaktdaten weitergegeben werden.

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